Der Gesetzgeber hat bundesweit eine Erhöhung der Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises beschlossen. Grundlage hierfür ist die Zustimmung des Bundesrates zur Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO).
Die Anpassung der Gebühren wurde aufgrund gestiegener Kosten sowohl beim Ausweishersteller als auch in den Ausweisbehörden notwendig. Die neuen Gebühren sollen wieder eine kostendeckende Arbeitsweise der Behörden ermöglichen.
Neue Gebühren für Personalausweise ab 07.02.2026:
• 46,00 Euro für antragstellende Personen ab 24 Jahren (bisher 37,00 Euro)
• 27,60 Euro für antragstellende Personen unter 24 Jahren (bisher 22,80 Euro)
Wir bitten dies bei zukünftigen Beantragungen zu berücksichtigen.