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FAQ
In Wiggensbach sind rund 82 % der Haushalte – das entspricht etwa 4.300 von 5.200 Einwohnern – an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen (Stand Jan. 2026).
Einige Haushalte, insbesondere in Randlagen oder landwirtschaftliche Anwesen, nutzen eigene Brunnen oder andere private Wasserversorgungsanlagen. Ein Anschluss an das öffentliche Netz ist dort aus baulichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht immer möglich oder gewünscht. Dieser niedrige Anschlussgrad liegt u.a. an unserer historisch bedingten „Vereinödung“. Zum Vergleich: In Deutschland liegt der Anschlussgrad bei 99,5 % (Quelle Statistisches Bundesamt 2022).
Die Versorgung erfolgt über unsere beiden Quellen (Schorenquelle und Kolbenquelle), die Hochbehälter und das gemeindliche Leitungsnetz. Das Wasserleitungsnetz hat eine Gesamtlänge von ca. 35 km.
Bei der Sanierung der Schorenquelle 2023 wurde ein sog. Quellsammelschacht errichtet, der das Quellwasser sammelt. Anschließend wird dieses vom PE-Innenbehälter im Tiefenbehälter in den Hochbehälter gepumpt. Der Hochbehälter hat ein Fassungsvermögen von 750 m³.
Lageplan
Von der Kolbenquelle aus wird das Wasser in den Hochbehälter nach Westenried mit 600 m³ gepumpt. Von dort aus wird Wiggensbach, Westenried und die weiteren Weiler (siehe nächster Punkt Welche Quellen versorgen welche Gebiete?) versorgt. Besonderheit: das höhergelegene Baugebiet „Westenried – Am Sonnenhang“ wird über einen eigenen Hochbehälter mit 70 m³ versorgt.
Die Kolbenquelle versorgt neben Wiggensbach und Westenried folgende Weiler im Außenbereich: Burg, Egg, Emmenried, Ettensberg, Feld, Feurers, Hofs (teilweise*), Hörtwies (teilweise*), Kolben, Strohmayers (teilweise*) und Zur Mühle (teilweise*).
Im Jahr 2025/2026 wurden bzw. werden zusätzlich noch Eggholz, Grub, Hahnenberg, Maisenbaindt, Riedlingen (teilweise*) und Schwenkels angeschlossen.
Die Schorenquelle versorgt (früher auch Hinoquelle genannt) neben Ermengerst folgende Weiler: Kochs (teilweise*), Nesso (teilweise*), Notzen, Unterried und Wendelins (teilweise*).
Im Jahr 2026 sollen noch die Weiler Steinrinnen, Wohnen und Wagenbühl (teilweise*) angeschlossen werden.
*teilweise = es sind nicht alle Wohngebäude im jeweiligen Weiler angeschlossen
Der Weiler Herrenwies ist über die Verbundleitung Ahegg-Ermengerst direkt an die Fernwasserversorgung Oberes Allgäu angeschlossen.
Ein Anschluss bietet eine zuverlässige Versorgung mit kontrolliertem, hygienisch einwandfreiem Trinkwasser. Die Wasserqualität wird regelmäßig geprüft und entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Zudem entfällt für die Haushalte der Aufwand für Eigenkontrollen und Wartung privater Anlagen.
Aufgrund der ausgebliebenen Niederschläge 2018 gingen die Schüttungen in den gemeindlichen Quellen so weit zurück, dass von Mitte Oktober 2018 bis Mitte November 2018 durch Tankfahrzeuge das Wasser zusätzlich transportiert werden musste.
Zwischenfazit: All diese Maßnahmen waren notwendig, um die Versorgungssicherheit unserer bestehenden öffentlichen Wasserversorgung auch in Zukunft zu gewährleisten. Durch diese Investitionen haben wir gleichzeitig die Voraussetzungen für größere Erweiterungen unseres Versorgungsnetzes geschaffen.
Folgende Anfragen zum Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung konnten die letzten Jahre bereits erfolgreich umgesetzt werden:
Somit hat der Markt Wiggensbach in den vergangenen Jahren immer wieder einzelne Gebäudeeinheiten an die gemeindliche Wasserversorgung anschließen können.
Aufgrund der als Folge des Klimawandels immer öfter vorkommenden Trockenphasen gehen immer mehr Anträge auf Anschluss ans öffentliche Trinkwassernetz bei der Gemeinde ein. Darauf reagierte der Marktgemeinderat und beschloss u.a. am 11. März 2024 die Durchführung einer Bürgerbeteiligung mit Hilfe einer Bürgerwerkstatt. Diese Bürgerwerkstatt wurde dann von Oktober 2024 bis Juli 2025 durchgeführt. Die Ergebnisse wurden dem Marktgemeinderat als Empfehlung vorgestellt und nahegelegt, dass der Ausbau der Versorgungsleitungen in der Verantwortung der Gemeinde für die Bürger unausweichlich ist.
Beschluss des Marktgemeinderates am 13. Okt. 2025: Netzerweiterung der Trinkwasserversorgungsanlage in Richtung Nordwesten (sog „Hintere Pfarr“). Im Jahr 2026 sollen die Planungen für den „Bauabschnitt 1“ (Neubau Trinkwasserleitung von Westenried nach Schmidsreute inkl. Neubau eines neuen Hochbehälters) erfolgen und im Jahr 2027 soll diese für den langfristigen wirtschaftlichen Betrieb des Versorgungsnetzes notwendige Maßnahme durchgeführt werden. Die weitere Netzerweiterung soll abschnittsweise innerhalb der nächsten 10 Jahre erfolgen. In den jeweiligen jährlichen Haushaltsberatungen sollen die notwendigen finanziellen Mittel eingeplant werden.
Der Klimawandel beeinflusst die Trinkwasserversorgung auf mehreren Ebenen – sowohl regional als auch weltweit. Hier sind die wichtigsten Wirkungen:
Veränderung der Niederschlagsmuster
Sinkende Grundwasserstände
Höhere Temperaturen
Konkurrenz um Wasser
In Deutschland sind besonders Süd- und Ostdeutschland betroffen, weil dort die Grundwasserneubildung in trockenen Sommern stark zurückgeht.
Darüber hinaus sind wir in Wiggensbach durch unsere topographische Lage am oberen Rand des Illertals von ausbleibenden Niederschlägen viel deutlicher betroffen als im Tal liegende Gemeinden. Deren Grundwasservorkommen werden von weit größeren Einzugsgebieten gespeist und können dadurch Trockenphasen wesentlich leichter überbrücken. Wasser (auch Grundwasser) läuft bekanntlich bergab.
Der Klimawandel verändert den Wasserkreislauf:
Die Grundwasserneubildung reagiert stark sensitiv auf eine dieser Änderungen – die Kombination von mehreren Änderungen verstärkt dies!
Laut Wasserwirtschaftsamt Kempten sind seit 2003 in Bayern und Kempten keine überdurchschnittlich nassen Jahre (bezogen auf Grundwasserneubildung) mehr aufgetreten und auch durchschnittliche Jahre werden seltener. Dadurch baut sich Jahr für Jahr ein Defizit der Grundwasserneubildung auf.
Wir beobachten die klimatischen Veränderungen und versuchen, unsere Infrastruktur dementsprechend anzupassen (z.B. durch die Sicherung von Quellen, den Ausbau von Speicherkapazitäten und die Optimierung der Versorgungssicherheit auch in Trockenperioden).
Unser Wasserwerk setzt auf moderne Technik zur Leckageerkennung, effiziente Rohrnetze und regelmäßige Wartung, um Wasserverluste zu minimieren. Auch die Bürger können durch bewussten Umgang mit Wasser – z. B. beim Duschen, Gartenbewässern oder Geschirrspülen – einen wichtigen Beitrag leisten.
Nutzen Sie Regenwasser für die Gartenbewässerung und achten Sie auf sparsamen Verbrauch. Schon kleine Maßnahmen im Alltag helfen, unsere Wasserressourcen zu schonen:
Tipps und Tricks zum Wassersparen
Sparsamer Umgang mit Wasser
Versickerung ermöglichen bzw. fördern:
www.lfu.bayern.de/wasser/umgang_mit_niederschlagswasser/bausteine/index.htm
Zum Tag des Wassers am 22. März 2022 veröffentlichte das Bayerische Landesamt für Statistik einen Anstieg des täglichen Trinkwasserverbrauchs um mehr als 5 Liter pro Einwohner von 2010 bis 2019.
Dabei wird 1,0 Milliarden Kubikmeter Wasser (von 2,6 Milliarden Kubikmeter) Frischwasser für den Sektor Energieversorgung genutzt. Somit verbrauchte 2019 der durchschnittliche Bayer aktiv (direkt) 134,2 Liter pro Tag. Der passive (indirekte) Wasserverbrauch, dazu gehört die Herstellung von Lebensmittel, Bekleidung und anderen Bedarfsgütern, liegt bei 7.200 Liter pro Person pro Tag. Mehr zu diesem „Wasserfußabdruck“ können Sie beim Umweltbundesamt lernen: www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/wasser-bewirtschaften/wasserfussabdruck#der-wasserfussabdruck-von-deutschland
Global gesehen wird der Zugang zu sicherem Trinkwasser stetig verbessert, jedoch haben weiterhin rund zwei Milliarden Menschen keinen regelmäßigen Zugang zu sauberem Wasser und rund 771 Millionen Menschen keine Grundversorgung mit Grundwasser. Somit warnt UNICEF neben der Klimakrise besonders vor der Wasserkrise, mehr unter: www.unicef.de/informieren/aktuelles/blog/-/weltwassertag-2023-zehn-fakten-ueber-wasser/275338
Referenzen: www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2022/pm083/index.html www.umweltbundesamt.de/daten/private-haushalte-konsum/wohnen/wassernutzung-privater-haushalte#direkte-und-indirekte-wassernutzung
Wir empfehlen Ihnen, den amtlichen Wasserzähler in regelmäßigen Abständen abzulesen, um möglichst zeitnah auf eventuelle Wasserverluste reagieren zu können. Vergleichen Sie Ihre Verbrauchwerte z.B. monatlich.
Vergleichen Sie Ihre Verbrauchswerte mit dem Durchschnittswert von 35 m³ - 50 m³ einer Person im Jahr.
Prüfen Sie regelmäßig Ihre Abnahmestellen (z.B. Armaturen, Spülkästen WC, Überdruckventil an der Heizung, Gartenleitungen, Boiler) auf Undichtigkeit. Veranlassen Sie bei Defekten unverzüglich die Reparatur.
Bei einem Defekt (z.B. Rohrleitung, WC, Boiler, Überdruckventil an der Heizung etc.) kann es zu erheblichen Wasserverlusten kommen.
Wasserverluste
Gemäß Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes können Gemeinden für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen und ihres Eigentums Benutzungsgebühren erheben. Der Preis besteht aus einer Grundgebühr (derzeit i.d.R. 24 EUR netto pro Jahr) und aus einer Verbrauchsgebühr (Stand Dez. 2025: 1,85 EUR netto pro m³). Bei einem 4 Personenhaushalt und einer angenommenen Jahresverbrauchsmenge von 140 cbm – demnach 35 cbm pro Person – belaufen sich die Jahresgebühren inkl. Grundgebühr auf 302,81 EUR brutto (= ca. 25 EUR monatlich).
Die Grundgebühr deckt folgende Kosten ab:
Die Grundgebühr sorgt also dafür, dass das System zuverlässig funktioniert – auch wenn ein Haushalt mal wenig oder gar kein Wasser verbraucht.
Die Verbrauchsgebühr ist der Teil der Trinkwassergebühr, der sich direkt nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch richtet. Er wird in Euro pro Kubikmeter (m³) berechnet.
Die Verbrauchsgebühr deckt folgende Kosten ab:
Je mehr Wasser verbraucht wird, desto höher fällt diese und sorgt also für eine verbrauchsabhängige und faire Kostenverteilung. Der bayernweiten Durchschnitt liegt bei 1,78 EUR netto (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik aus dem Jahr 2022).
Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich. Die Eigentümer erhalten eine Verbrauchsabrechnung basierend auf dem Zählerstand, den Sie uns mitteilen oder der von unserem Bauhof abgelesen wird.
Durch den geplanten Netzausbau und die damit verbundenen hohen Investitionen werden die Wassergebühren merklich steigen. Dies betrifft satzungsgemäß alle Wasserabnehmer („Solidaritätsprinzip“). Der Markt Wiggensbach bittet um Verständnis und dankt allen Bürgerinnen und Bürger für die Unterstützung bei diesem wichtigen Schritt für unsere gemeinsame Zukunft und dieser gemeinschaftlichen Leistung.
Bitte bedenken Sie, dass das Einzugsgebiet der Kolbenquelle zu großen Teilen „unter“ dem Gebiet, dessen Erschließung jetzt geplant ist, liegt. Besonders im Bereich der Wasserschutzgebiete müssen Bewohner Nutzungseinschränkungen tolerieren, um die Qualität des Trinkwassers sicherzustellen. Auch dieser Beitrag zur gemeinschaftlichen Leistung (Wasserversorgung Wiggensbach) sollte anerkannt werden.
Außerdem wird durch den notwendigen zusätzlichen Hochbehälter die Versorgungssicherheit für ganz Wiggensbach weiter erhöht.
Ein weiterer wichtiger Vorteil: Durch den Netzausbau wird auch die bisher teilweise unzureichende Löschwasserversorgung im Außenbereich deutlich verbessert – ein Plus für die Sicherheit unserer Gemeinde.
Ja, das Leitungswasser ist von den Quellen über das Rohrnetz bis hin zu den Übergabestellen der Hausanschlüsse (= Wasserzähler) von bester Trinkwasserqualität und erfüllt alle Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Es kann bedenkenlos zum Trinken, Kochen und für die Körperpflege verwendet werden.
Es wird regelmäßig durch ein akkreditiertes Labor (derzeit muva Kempten, Stand 2025) geprüft und die Wasserqualität wird laufend überwacht. Zusätzlich erfolgen regelmäßige Probenahmen an verschiedenen Stellen im Versorgungsnetz, um die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen.
In seltenen Fällen kann es zu Veränderungen kommen, z. B. durch Rohrspülungen oder längere Standzeiten im Hausanschluss. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Auffälligkeiten bemerken – wir gehen dem umgehend nach.
Milchig trübes Leitungswasser kann in der Hausinstallation auftreten. Die Trübung wird verursacht durch Luft, die in das Leitungswasser eingetragen wird. Dies kann z.B. bei Strahlreglern (Perlatoren) auftreten. Die Luft entweicht nach kurzer Zeit und das Wasser ist dann wieder klar.
Unser Trinkwasser ist ein wertvolles Lebensmittel und hat wie Milch, Brot oder Gemüse ein "Verfalldatum". Verwenden Sie für Lebensmittelzwecke kein abgestandenes Leitungswasser (Stagnationswasser). Hierin könnten sich Inhaltsstoffe aus den Hauswasserleitungen angereichert haben. Trinken Sie deshalb nur frisches und kühles Leitungswasser: Lassen Sie Trinkwasser, das vier Stunden oder länger in der Leitung gestanden hat, kurz ablaufen, bis es etwas kühler über die Finger läuft. Sie können das abgelaufene Wasser für andere Zwecke verwenden, z. B. zum Blumengießen. Und: Füllen Sie Ihren Kochtopf besser mit Wasser aus der Kaltwasserleitung, denn in Warmwassersystemen stagniert das Wasser oft länger.
Der Nitratgehalt unseres Trinkwassers liegt bei ca. 4,3 mg/l (Kolbenquelle) bzw. 8,0 mg/l (Schorenquelle) - [Stand bzw. Untersuchung aus dem Jahr 2025]. Der Grenzwert lt. Trinkwasserverordnung liegt bei 50 mg/l.
Die lebenswichtigen Mineralstoffe Calcium und Magnesium sind in jedem guten Trink- und Mineralwasser enthalten. Bei Erhitzung über 60 Grad Celsius bildet sich aus ihnen der sichtbare "Kalk" oder "Kesselstein".
Wasser, das lange in den Leitungen steht (Stagnationswasser) kann in seltenen Fällen unerwünschte Stoffe enthalten. Dies ist beispielsweise möglich, wenn die Wasserleitungen aus ungeeignetem Material bestehen. Wenn die Leitungen der Hausinstallation dem Stand der Technik entsprechen, brauchen Sie sich keine Sorgen machen. Falls Sie sich nicht sicher sind, aus welchem Material die Leitungen Ihrer Trinkwasserhausinstallation bestehen, halten Sie sich an die Empfehlung des Umweltbundesamtes: Wasser, das länger als vier Stunden in den Leitungen stand, besser ablaufen lassen. Unser Tipp: Am besten befüllen Sie damit gleich eine Gießkanne und bewässern Ihre Pflanzen.
Gemäß Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes erhebt die Gemeinde zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen (Investitionsaufwand) von den Grundstückseigentümern für die Wasserversorgungseinrichtung einen Beitrag. Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschoßfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Der Beitragssatz beträgt pro qm Grundstücksfläche 5,24 EUR netto und pro qm Geschoßfläche 14,43 EUR netto (Stand 2025).
Die Geschoßfläche wird nach den Außenmaßen aller Geschoße berechnet, Keller und Garagen werden mit der vollen Fläche herangezogen. Bei Dachgeschoßen kommt es auf den Ausbauzustand an. Balkone, Loggien und Terrassen zählen nicht, wenn sie über die Gebäudeflucht hinausragen.
Grundstücksfläche: Die gesamte Fläche des Grundstücks wird berücksichtigt – bei sehr großen Grundstücken (über 1.500 m²) wird die Fläche begrenzt auf das Zweifache der ermittelten Geschossfläche.
Der Markt Wiggensbach liefert das Trinkwasser bis zur Übergabestelle der Hausanschlüsse (= Wasserzähler) in ständig geprüfter guter Trinkwasserqualität. Die Installation innerhalb des Gebäudes – also ab der Übergabestelle (= Wasserzähler) – liegt in der Verantwortung des Eigentümers. Wenn Grenzwerte überschritten werden, liegt das häufig an den Leitungen in den Häusern. Für die Hausinstallationen und deren gesundheitliche und technische Eignung zum Transport von Trinkwasser sind die Haus- und Wohnungsbesitzer verantwortlich.
Dabei gilt: Arbeiten an der Trinkwasser-Installation sind nichts für Heimwerker und dürfen daher nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.
Schützen Sie Ihr Trinkwasser vor Problemen und Verunreinigungen, indem Sie sich an diese Auflage halten und Arbeiten an der Trinkwasserinstallation ausnahmslos nur von Fachbetrieben ausführen lassen!
Nicht angeschlossene Haushalte nutzen in der Regel private Brunnen oder Quellen. Diese müssen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen, wenn das Wasser für den menschlichen Gebrauch verwendet wird.
Ja. Wenn das Wasser für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist (z. B. Trinken, Kochen, Körperpflege), sind regelmäßige Untersuchungen gesetzlich vorgeschrieben. Die Verantwortung liegt beim Betreiber der Anlage.
Bei technischen Fragen oder Problemen können Sie sich an einen Fachbetrieb für Wassertechnik wenden. Wir bieten keine Wartung privater Anlagen an.
Bitte prüfen Sie zunächst, ob der Ausfall nur Ihr Gebäude betrifft (z. B. durch geschlossene Absperrhähne oder defekte Hausinstallation). Ist das nicht der Fall, informieren Sie uns bitte telefonisch.
Geplante Arbeiten werden rechtzeitig über unsere Homepage, lokale Medien oder Aushänge bekannt gegeben. In dringenden Fällen informieren wir betroffene Haushalte direkt.
Unsere Wasserzähler werden in der Regel alle 6 Jahre gemäß der MessEV ausgewechselt.
Was gehört alles zur Wasserverbrauchsanlage bzw. was versteht man unter Wasserhaus- bzw. Wassergrundstücksanschluss?
Schaubild Wasserversorgung
Die Wasserhärte der Schorenquelle beträgt 16,3 Grad deutscher Härte (= hartes Wasser) und die der Kolbenquelle 16,4 Grad.
Der Markt Wiggensbach rät hierzu: Nicht benötigte Leitungen – z.B. Gartenleitungen, Leitungen in frostgefährdeten Räumen – sollten entleert und zugedreht werden. Die entsprechenden Entleerungsventile sollten ständig geöffnet bleiben. Leitungen, die nicht entleert werden können, aber besonders gefährdet sind, ebenso Frost gefährdete Wasserzähler und Ventile, sollten mit Isoliermaterial oder alten Textilien umwickelt und geschützt werden.
Zugluft sollte vermieden werden, so sollten Kellerfenster geschlossen, Türen und Luftspalte gut abgedichtet werden. Wasserzähler und Leitungen in Schächten sollten mit Dämmmaterial geschützt werden, zudem sollte der Deckel dicht abschließen. Gebäude die länger nicht genutzt werden, sollten nie ganz auskühlen. Stellen Sie daher die Heizung nie vollständig ab. Sorgen Sie dafür, dass das Isolier- und Dämmmaterial stets trocken bleibt. Achten Sie trotz aller Vorsorgemaßnahmen darauf, dass Absperrventile und Zähler weiter zugänglich bleiben!
Sollte Ihnen dennoch Leitungen oder Wasserzähler einfrieren, so bitten wir folgendes zu beachten: Auftretende Schäden am Grundstücksanschluss (Leitung von der Hauptleitung in der Straße bis zur Wasserzähleranlage) und an der Wasserzähleranlage sind unverzüglich zu melden. Mit der Beseitigung von Frostschäden hinter der Wasserzähleranlage ist ein Installateur zu beauftragen.
Informative Links (mit dem Fokus auf Bayern gerichtet) gibt es auch vom bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU):
Markt Wiggensbach Marktplatz 3 87487 Wiggensbach
Telefon (0 83 70) 9200-0 Telefax (0 83 70) 8242 info@wiggensbach.de
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