Nachrichten


Start/Aktuelles/Nachrichten

Nachrichten

04

Führerscheinumtausch – nächste Frist endet im Januar 2023

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU–Führerschein umgetauscht werden. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht gestaffelt:
Die zweite Frist am 19. Januar 2023 gilt für die Führerscheininhaber der Geburtsjahre 1959 bis 1964, deren Führerschein noch vor 01.01.1999 ausgestellt worden ist. 
Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen:
- ein neues biometrisches Passbild,
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- der bisher gültige Führerschein,
- Gebühr: 5,00 Euro
Gerne können Sie Ihren Umtauschantrag in der Allgemeinverwaltung des Marktes Wiggensbach, Marktplatz 3, 87487 Wiggensbach bei Frau Schmidt stellen. 
Nachdem beim Landratsamt Oberallgäu derzeit von einer Bearbeitungszeit von ca. 10 Wochen auszugehen ist, bitten wir Sie um eine rechtzeitige Antragstellung.

| Zurück