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Anpassung der Parkgebühren zum 1. Mai 2026

Der Wiggensbacher Gemeinderat hat im vergangenen Jahr eine Änderung der Verordnung über die Parkgebühren beschlossen. Die neuen Gebühren treten zum 1. Mai 2026 in Kraft. Grund für die Anpassung sind die allgemein gestiegenen Betriebs- und Unterhaltskosten der gemeindlichen Parkeinrichtungen. 

Folgende neue Parkgebühren gelten ab 1. Mai 2026:

Parkhaus und Schulparkplatz
Mindestgebühr: 0,60 € für 2 Stunden (bisher 0,40 €)
Jede weitere Stunde: 0,30 € (bisher 0,20 €)
Parkausweis Parkhaus – öffentlicher Bereich: 35,00 € / Monat (bisher 30,00 €)
Dauerstellplatz Parkhaus: 45,00 € / Monat (bisher 40,00 €)
Vermietung Schulparkplatz bei Veranstaltungen: 45,00 € / Tag (bisher 40,00 €)


Freibadparkplatz
Tagesticket: 10,00 € (bisher 6,00 €)
3 Stundenticket: 5,00 € (bisher 3,00 €)
Tarif 18–20 Uhr: 3,00 € (bisher 2,00 €)
Saisonticket: 80,00 € (bisher 50,00 €)

Der Markt Wiggensbach bittet alle Nutzerinnen und Nutzer um Verständnis für die notwendigen Anpassungen.
 

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