In der Sonnenstraße (Kreisstraße OA 15) gilt ab sofort Tempo 30 von Montag bis Freitag zwischen 7 und 17 Uhr. Die Kreistiefbauverwaltung hat die entsprechende Beschilderung inzwischen angebracht.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung dient der Erhöhung der Schulwegsicherheit. Gerade im Bereich der Verbindung zwischen Marktplatz und Jugendstraße nutzen viele Kinder täglich die Strecke auf dem Weg zur Schule. Mit der neuen Regelung soll der Verkehrsfluss beruhigt und das Überqueren der Straße sicherer gestaltet werden.
Die Maßnahme geht zurück auf einen Antrag des Marktes Wiggensbach. Dem Antrag wurde durch das Landratsamt Oberallgäu mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 5. Februar 2026 entsprochen. Die praktische Umsetzung erfolgte nun witterungsabhängig durch die zuständige Kreistiefbauverwaltung.
Der Markt Wiggensbach bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Beachtung der neuen Geschwindigkeitsregelung und dankt für das Verständnis im Sinne der Sicherheit unserer Kinder.