Zur Verfahrensvereinfachung und unserer Unterstützung können die Zählerstände im Selbstableseverfahren bis 16. November 2025 von Ihnen gemeldet werden. Unter www.wiggensbach.de/wasser können Sie Ihren Zählerstand eingeben.
Die Mitarbeiter unseres Bauhofes werden dennoch in der Zeit vom 17. bis 21. November 2025 im Gemeindegebiet unterwegs sein, um die Wasserzählerjahresablesung 2025 durchzuführen.
Wir bitten die Zugänge freizuhalten, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. Die Verbraucher sind für ihre Anlagen selbst verantwortlich. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass im Winter nicht benötigte Leitungen abgesperrt und vollständig entleert werden müssen. Frostschäden an nicht ausreichend gesicherten Wasseruhren müssen von den Hauseigentümern auf eigene Rechnung bezahlt werden. Als Abwassermenge gilt auch das aus Regenwasserzisternen in die Kanalisation eingeleitete Regenwasser. Soweit keine entsprechenden Zähler installiert sind, werden die aus einer Eigengewinnungsanlage zugeführten Wassermengen pauschal mit 15 cbm pro Jahr und Einwohner angesetzt.